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Details für die Planung
Merkblatt
Rechtsgrundlagen
Zulassung von Erdwärmepumpen
im vereinfachten Verfahren in NRW
Mit Datum vom 31.12.2007 wurde die Novellierung des
Landeswassergesetzes NRW (LWG) in Kraft gesetzt. Hierbei
wurde der § 44 für Wärmepumpen neu eingefügt:
§ 44 Zulassung von Erdwärmepumpen im
vereinfachten Verfahren
(1) Für das Entnehmen, Zutage leiten, Zutage fördern
oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser
oder eine Benutzung des Grundwassers nach § 3 Abs.
2 Nr. 2 WHG für thermische Nutzungen bis einschließlich
50 kJ/s und Wiedereinleiten des in seiner Beschaffenheit
nicht weiter veränderten Wassers in das oberflächennahe
Grundwasser gilt die Erlaubnis für 25 Jahre als
erteilt, wenn die zuständige Behörde sie nicht
binnen drei Monaten nach Eingang des Antrages versagt.
Anstelle der Versagung kann die zuständige Behörde
eine Erlaubnis erteilen und hierin Nebenbestimmungen
nach § 24 Abs.2 aufnehmen.
(2) Dem Antrag sind Bescheinigungen eines qualifizierten
Unternehmens über die Auswirkungen der Benutzung,
sowie über die ordnungsgemäße Errichtung
der ihr dienenden Anlagen beizufügen. Die oberste
Wasserbehörde ist ermächtigt, durch Verwaltungsvorschrift
Anforderungen an die Qualifikation des Unternehmens
und der vorzulegenden Unterlagen festzulegen.
(3) Absatz 1 gilt nicht in Wasserschutzgebieten
nach § 19 WHG, §§ 14, 15 und 16 dieses
Gesetzes.
Wasserrechtliche Erlaubnisse durch schriftlichen Einzelbescheid
der Wasserbehörde sind daher zukünftig in
diesem Zusammenhang nur noch in folgenden Fällen
zu erteilen:
für Erdwärmepumpenanlagen im Wasserschutzgebiet
für Anlagen mit einer Leistung über 50 kJ/s
(= 50 kW)
Sofern die Voraussetzungen nach § 44 Abs.1 LWG
nicht vorliegen.
Auch das Bundesberggesetz (BBergG) erhält Regelungen
über die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme.
Bei Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Boden eindringen
sollen, ist daher auf jeden Fall zuvor eine Anzeige
des Vorhabens an die Bezirksregierung Arnsberg, Abt.
Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, Goebenstraße
25, 44135 Dortmund, Tel. 0231 5410-0, Fax 0231 5410-3624
zu richten. Das Bergamt entscheidet dann, inwieweit
es weitere Angaben / Unterlagen benötigt.
Für alle anderen Wärmepumpenanlagen erfolgt
die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren.
Voraussetzung für die Zulassung (Erlaubnis) in
einem vereinfachten Verfahren ist die Vorlage eines
vollständigen Antrages gemäß dem als
Anlage beigefügten Antragsformular.
Für die Zulassung (Erlaubnis) von Erdwärmepumpen
wird mittels Gebührenbescheid folgende Gebühr
erhoben:
Vereinfachtes Verfahren nach § 44 LWG (Anlagen
bis 50 kJ/s) 100,-- €
Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 50 kJ/s 250,--
€
Erlaubnisverfahren für Anlagen von 51 bis 100 kJ/s
450,-- €
Erlaubnisverfahren für Anlagen von 101 bis 200
kJ/s 850,-- €
Eine Gebühr von 250,-- € wird für die
Zulassung (Erlaubnis) im vereinfachten Verfahren dann
erhoben, wenn besondere wasserwirtschaftliche Prüfungen
angezeigt sind oder unzulängliche Antragsunterlagen
vorgelegt werden.
Ansprechpartner:
Herr Scheffler Tel. 02241 13-2319, Fax 02241 13-3111,
E-Mail klaus-dieter.scheffler@rhein-sieg-kreis.de
Stand: März 2009
Vordruck
Erlaubnis
Datum
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
- Untere Wasserbehörde
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!
Antrag auf
Erteilung
Änderung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis
(§§ 2, 3, 7 WHG; 24, 25 LWG i.V.m. §
44 LWG)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpenanlage
(mit Anlage I)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage
mit Erdwärmesonden
(mit Anlage II)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage
mit Erdwärmekollektoren
(mit Anlage III)
Name(n) der Antragstellerin/des Antragstellers:
Anschrift(en):
Vorhaben:
Lage: Straße, Haus-Nr., Stadt/Gemeinde
Ortsteil:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):
Entwurfsverfasser(in) (Name, Anschrift, Rufnummer):
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Bohrung 1 |
Bohrung 2 |
Bohrung 3 |
Bohrung 4 |
| Rechtswert |
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| Hochwert |
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© rhein-sieg-kreis / w 66.2 2341
01.09
Für weitere Angaben bitte separates Blatt als Anlage
beifügen.
Gewässerstationierung:
Wasserschutzgebiet ?:
Schutzzone:
Hinweis:
Entsprechend der Verfügung des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2007 Az.: IV-2
wird die Gebühr für die Bearbeitung eines
Antrages, der nach dem vereinfachten Verfahren gem.
§ 44 LWG durchgeführt werden kann, bei unvollständigen
Antragsunterlagen von 100,00 € auf 250.00 €
erhöht. Eine Gebühr wird auch erhoben, wenn
der Antrag abgelehnt werden muss oder wenn der Antrag
zurückgezogen wird.
Anlagen
Anlage 1
Grundwasser- Wärmepumpenanlage
Bitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens
4-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße
von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung
der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV.
NRW. S. 173) beifügen:
1. Übersichtskarte
im Maßstab 1 : 25.000
2. Amtliche
Flurkarte/Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab
1 : 1000
3. Lageplan
im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 250
mit Kennzeichnung
des Standortes der Wärmepumpenanlage mit der Darstellung:
Lage des Gebäudes,
Förder- und Schluckbrunnen und Leitungsverlauf
zum Gebäude
4. Angaben zu den geologischen
und hydrogeologischen Verhältnissen
- Angabe zur Lage von Tonschichten und Grundwasserständen
auf der Grundlage von vorhandenen Karten (geologischer
Dienst). Schichtenverzeichnis bitte nach Durchführung
der Bohrung nachreichen.
(Nach § 4 Reichslagerstättengesetz (RLG)
sind maschinenbetriebene Bohrungen dem Geologischen
Dienst Nordrhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195 in
47803 Krefeld anzuzeigen. Die Schichtenverzeichnisse
der Bohrungen sind dem Geologischen Dienst nach Abschluss
der Bohrarbeiten möglichst zeitnah zuzusenden.)
5. Beschreibung der
Anlagen und des Betriebes
- Angaben zum Grundwasserstand und über Grundwassermächtigkeit
- Angaben zur Menge des zu fördernden/einzuleitenden
Grundwassers in m³/a
- Angaben über die Beschaffenheit des wieder
einzuleitenden Wassers (z.B. Temperatur)
- Angaben zur Lage und Tiefe des Entnahme- und Schluckbrunnens
- Nachweis der Eignungsprüfung des Bohrgeräteführers
(DIN 4021) oder Qualifizierung des Bohrunternehmens
(z.B. DVGW Arbeitsblatt W 120)
- Angaben über Bohrverfahren und Bohrspülung
(Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung)
- Angabe über den Brunnenausbau mit Sicherheitseinrichtung
(Durchmesser des Förder- und Schluckbrunnen,
maximale Tiefe der Brunnen einschließlich zeichnerische
Darstellung)
6. Wärmeträgermedium / Kältemittel
- Bezeichnung / Hersteller
- Wärmeträger
- Wassergefährdungsklasse
- Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2001/58/EG
7. Wärmepumpe
- Hersteller
- Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW =
1kJ/s)
- Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen
der Wärmepumpe (z.B. Druckwächter mit Schnellabschaltung)
- zusätzliche Sicherheitsanzeige (optisch / akustisch)
- Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem.
VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)
8. Außerbetriebnahme
- Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt
W 135, VDI Richtlinie 4640)
Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend
den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten
und zu betreiben.
Weiterhin verpflichte ich mich, die Bohrung und eine
evtl. erforderliche Abdichtung entsprechend DIN 4021
und DVGW-Merkblatt W 121 herzustellen.
Unterschrift
des Bohrunternehmens Unterschrift
der Bauherrin / des Bauherrn
Anlage 2
Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden
Bitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens
4-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße
von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung
der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV.
Nordrhein-Westfalen, S. 173) beifügen:
1. Übersichtskarte im Maßstab
1 : 25.000
2. Amtliche Flurkarte/Abzeichnung der
Flurkarte im Maßstab 1 : 1000
3. Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder
1 : 250
mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage
mit der Darstellung: Lage des Gebäudes und Lage
der Sonden
4. Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen
Verhältnissen
Angabe zur Lage von Tonschichten und Grundwasserständen
auf der Grundlage von vorhandenen
Karten (geologischer Dienst). Schichtenverzeichnis (nach
Durchführung der Bohrung nachreichen).
(Nach § 4 Lagerstättengesetz (LagerstG) sind
maschinenbetriebene Bohrungen dem Geologischen Dienst
Nord-rhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195 in 47803 Krefeld
anzuzeigen. Die Schichtenverzeichnisse der Bohrungen
sind dem Geologischen Dienst nach Abschluss der Bohrarbeiten
möglichst zeitnah zuzusenden.)
5. Beschreibung der Anlagen und des Betriebes
Angaben zur Länge/Tiefe der Erdwärmesonden
mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erfor- derliche
Wärmeleistung
Angaben zum Bohrverfahren (Durchmesser der Bohrungen,
maximale Tiefe der Bohrung)
Nachweis der Eignungsprüfung des Bohrgeräteführers
(DIN 4021) oder Qualifizierung des Bohr- unternehmens
(z.B. DVGW Arbeitsblatt W 120)
Angaben über Bohrverfahren und Bohrspülung
(Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenk- lichkeitsbescheinigung,
Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung)
Angabe über die Abdichtung des Bohrloches bei grundwasserstockwerkstrennenden
Schichten entsprechend DIN 4021 und DGW Merkblatt W
121 (ist mit den Bohrprofilen bzw. tatsächlichen
Schichtenverzeichnissen nachzureichen)
Angaben über die Beschaffenheit der Füllsuspension
(Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung
© rhein-sieg-kreis / w 66.2 1028
01.09
6. Sonde
Anzahl der Sonden je Bohrung
Länge der Sonden im m
Hersteller und Sondentyp
Gesamtfüllmenge
7. Wärmeträgermedium / Kältemittel
- Bezeichnung / Hersteller
- Wärmeträger
- Wassergefährdungsklasse
- Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2002/58/EG
8. Wärmeträgermedium / Kältemittel
- Hersteller
- Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW =
1kJ/s)
- Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen
der Wärmepumpe (z.B. Druckwächter mit Schnellabschaltung)
- zusätzliche Sicherheitsanzeige (optisch / akustisch)
- Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem.
VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)
- Störfälle und besondere Vorkommnisse sind
der Genehmigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen
9. Außerbetriebnahme
- Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt
W 135, VDI Richtlinie 4640)
Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend
den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten
und zu betreiben.
Weiterhin verpflichte ich mich, die Bohrung und eine
evtl. erforderliche Abdichtung entsprechend DIN 4640,
DVGW-Merkblatt W 121 und VDI Richtlinie 4640 herzustellen.
Der Antrag ist vom Antragsteller und dem Bohrunternehmer
zu unterschreiben.
Unterschrift des Bohrunternehmens Unterschrift Bauherr(in)
Anlage 3
Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren
Bitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens
3-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße
von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung
der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV.
NRW. S. 173) beifügen:
1.Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000
2. Amtliche Flurkarte/Abzeichnung der
Flurkarte im Maßstab 1 : 1000
3. Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder
1 : 250
mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage
mit der Darstellung: Lage des Gebäudes und Lage
der Kollektoren
4. Beschreibung der Anlagen und des Betriebes
- Angabe der Gesamtlänge der Erdwärmekollektoren
- Angaben zur Flächengröße mit Bezug
auf die erforderliche Wärmeleistung
- Angaben zur maximalen Einbautiefe
- Angaben über Gesamtfüllmenge
- Angaben über Prüfdruck
5. Wärmeträgermedium / Kältemittel
- Bezeichnung / Hersteller
- Wärmeträger
- Wassergefährdungsklasse
- Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2001/58/EG
6. Wärmepumpe
- Hersteller
- Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW =
1kJ/s)
- Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen
der Wärmepumpe (z.B. Druckwächter mit Schnellabschaltung)
- Angabe über zusätzliche Sicherheitsanzeige
(optisch / akustisch)
- Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem.
VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)
7. Außerbetriebnahme
- Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt
W 135, VDI Richtlinie 4640)
Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend
den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten
und zu betreiben.
Unterschrift
des Heizungsbauers
der Bauherrin / des Bauherrn
Zertifizierte
Betriebe
Geothermisches
Potential
Bodenprofil
Übersichtsplan
Katasterplan
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