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Merkblatt Rechtsgrundlagen

Zulassung von Erdwärmepumpen im vereinfachten Verfahren in NRW

Mit Datum vom 31.12.2007 wurde die Novellierung des Landeswassergesetzes NRW (LWG) in Kraft gesetzt. Hierbei wurde der § 44 für Wärmepumpen neu eingefügt:
§ 44 Zulassung von Erdwärmepumpen im vereinfachten Verfahren

(1) Für das Entnehmen, Zutage leiten, Zutage fördern oder Ableiten von oberflächennahem Grundwasser oder eine Benutzung des Grundwassers nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s und Wiedereinleiten des in seiner Beschaffenheit nicht weiter veränderten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser gilt die Erlaubnis für 25 Jahre als erteilt, wenn die zuständige Behörde sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Antrages versagt. Anstelle der Versagung kann die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilen und hierin Nebenbestimmungen nach § 24 Abs.2 aufnehmen.“

"(2) Dem Antrag sind Bescheinigungen eines qualifizierten Unternehmens über die Auswirkungen der Benutzung, sowie über die ordnungsgemäße Errichtung der ihr dienenden Anlagen beizufügen. Die oberste Wasserbehörde ist ermächtigt, durch Verwaltungsvorschrift Anforderungen an die Qualifikation des Unternehmens und der vorzulegenden Unterlagen festzulegen.“

(3) Absatz 1 gilt nicht in Wasserschutzgebieten nach § 19 WHG, §§ 14, 15 und 16 dieses Gesetzes.“ 
Wasserrechtliche Erlaubnisse durch schriftlichen Einzelbescheid der Wasserbehörde sind daher zukünftig in diesem Zusammenhang nur noch in folgenden Fällen zu erteilen:
für Erdwärmepumpenanlagen im Wasserschutzgebiet
für Anlagen mit einer Leistung über 50 kJ/s (= 50 kW) 
Sofern die Voraussetzungen nach § 44 Abs.1 LWG nicht vorliegen.
Auch das Bundesberggesetz (BBergG) erhält Regelungen über die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme. Bei Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Boden eindringen sollen, ist daher auf jeden Fall zuvor eine Anzeige des Vorhabens an die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Tel. 0231 5410-0, Fax 0231 5410-3624 zu richten. Das Bergamt entscheidet dann, inwieweit es weitere Angaben / Unterlagen benötigt.
Für alle anderen Wärmepumpenanlagen erfolgt die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren.
Voraussetzung für die Zulassung (Erlaubnis) in einem vereinfachten Verfahren ist die Vorlage eines vollständigen Antrages gemäß dem als Anlage beigefügten Antragsformular.
Für die Zulassung (Erlaubnis) von Erdwärmepumpen wird mittels Gebührenbescheid folgende Gebühr erhoben:
Vereinfachtes Verfahren nach § 44 LWG (Anlagen bis 50 kJ/s) 100,-- €
Erlaubnisverfahren für Anlagen bis 50 kJ/s 250,-- €
Erlaubnisverfahren für Anlagen von 51 bis 100 kJ/s 450,-- €
Erlaubnisverfahren für Anlagen von 101 bis 200 kJ/s 850,-- €
Eine Gebühr von 250,-- € wird für die Zulassung (Erlaubnis) im vereinfachten Verfahren dann erhoben, wenn besondere wasserwirtschaftliche Prüfungen angezeigt sind oder unzulängliche Antragsunterlagen vorgelegt werden.

Ansprechpartner:

Herr Scheffler
Tel. 02241 13-2319
Fax 02241 13-3111
E-Mail

Vordruck Erlaubnis

Datum

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
- Untere Wasserbehörde –
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!

Antrag auf
Erteilung
Änderung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 2, 3, 7 WHG; 24, 25 LWG i.V.m. § 44 LWG)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpenanlage (mit Anlage I)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden (mit Anlage II)
zur Einrichtung und zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren (mit Anlage III)

Antrag auf
Name(n) der Antragstellerin / des Antragstellers

Anschrift(en)

Vorhaben: 

Lage: Straße, Haus-Nr., Stadt/Gemeinde – Ortsteil:

Gemarkung:

Flur: 

Flurstücke:

Entwurfsverfasser(in) (Name, Anschrift, Rufnummer

Bohrung 1

Bohrung 2

Bohrung 3

Bohrung 4

Rechtswert

Hochwert

© rhein-sieg-kreis / w 66.2 – 2341 – 01.09
Für weitere Angaben bitte separates Blatt als Anlage beifügen.

Gewässerstationierung:

Wasserschutzgebiet ?:
Schutzzone:

Hinweis:
Entsprechend der Verfügung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2007 Az.: IV-2 wird die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages, der nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 44 LWG durchgeführt werden kann, bei unvollständigen Antragsunterlagen von 100,00 € auf 250.00 € erhöht. Eine Gebühr wird auch erhoben, wenn der Antrag abgelehnt werden muss oder wenn der Antrag zurückgezogen wird.

Rechtswert
Hochwert
Bohrung 1
Bohrung 2
Bohrung 3
Bohrung 4

Anlagen

Anlage 1

Grundwasser- Wärmepumpenanlage

Grundwasser- WärmepumpenanlageBitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens 4-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV. NRW. S. 173) beifügen:

1.

Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

2.

Amtliche Flurkarte/Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1 : 1000

3.

Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 250
mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage mit der Darstellung: Lage des Gebäudes, Förder- und Schluckbrunnen und Leitungsverlauf zum Gebäude

4.

Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen

Angabe zur Lage von Tonschichten und Grundwasserständen auf der Grundlage von vorhandenen Karten (geologischer Dienst). Schichtenverzeichnis bitte nach Durchführung der Bohrung nachreichen.

(Nach § 4 Reichslagerstättengesetz (RLG) sind maschinenbetriebene Bohrungen dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195 in 47803 Krefeld anzuzeigen. Die Schichtenverzeichnisse der Bohrungen sind dem Geologischen Dienst nach Abschluss der Bohrarbeiten möglichst zeitnah zuzusenden.)

5.

Beschreibung der Anlagen und des Betriebes

  • Angaben zum Grundwasserstand und über Grundwassermächtigkeit
  • Angaben zur Menge des zu fördernden/einzuleitenden Grundwassers in m³/a
  • Angaben über die Beschaffenheit des wieder einzuleitenden Wassers (z.B. Temperatur)
  • Angaben zur Lage und Tiefe des Entnahme- und Schluckbrunnens
  • Nachweis der Eignungsprüfung des Bohrgeräteführers (DIN 4021) oder Qualifizierung des Bohrunternehmens (z.B. DVGW Arbeitsblatt W 120)
  • Angaben über Bohrverfahren und Bohrspülung (Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung)
  • Angabe über den Brunnenausbau mit Sicherheitseinrichtung (Durchmesser des Förder- und Schluckbrunnen, maximale Tiefe der Brunnen einschließlich zeichnerische Darstellung)

6.

Wärmeträgermedium / Kältemittel

  • Bezeichnung / Hersteller
  • Wärmeträger
  • Wassergefährdungsklasse
  • Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2001/58/EG

7.

Wärmepumpe

  • Hersteller
  • Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW = 1kJ/s)
  • Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen der Wärmepumpe (z.B. Druckwächter mit Schnellabschaltung)
  • zusätzliche Sicherheitsanzeige (optisch / akustisch)
  • Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem. VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)

8.

Außerbetriebnahme

  • Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt W 135, VDI Richtlinie 4640)

Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. 

Weiterhin verpflichte ich mich, die Bohrung und eine evtl. erforderliche Abdichtung entsprechend DIN 4021 und DVGW-Merkblatt W 121 herzustellen.

Unterschrift 
des Bohrunternehmens Unterschrift
der Bauherrin / des Bauherrn

Anlage 2

Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden

Bitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens 4-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV. Nordrhein-Westfalen, S. 173) beifügen:

1.

Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

2.

Amtliche Flurkarte/Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1 : 1000

3.

Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 250
mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage mit der Darstellung: Lage des Gebäudes und Lage der Sonden

4.

Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen

Angabe zur Lage von Tonschichten und Grundwasserständen auf der Grundlage von vorhandenen Karten (geologischer Dienst). Schichtenverzeichnis (nach Durchführung der Bohrung nachreichen).

(Nach § 4 Lagerstättengesetz (LagerstG) sind maschinenbetriebene Bohrungen dem Geologischen Dienst Nord-rhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195 in 47803 Krefeld anzuzeigen. Die Schichtenverzeichnisse der Bohrungen sind dem Geologischen Dienst nach Abschluss der Bohrarbeiten möglichst zeitnah zuzusenden.)

5.

Beschreibung der Anlagen und des Betriebes

  • Angaben zur Länge/Tiefe der Erdwärmesonden mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erforderliche Wärmeleistung
  • Angaben zum Bohrverfahren (Durchmesser der Bohrungen, maximale Tiefe der Bohrung)
  • Nachweis der Eignungsprüfung des Bohrgeräteführers (DIN 4021) oder Qualifizierung des Bohr- unternehmens (z.B. DVGW Arbeitsblatt W 120)
  • Angaben über Bohrverfahren und Bohrspülung (Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung)
  • Nachweis der Eignungsprüfung des Bohrgeräteführers (DIN 4021) oder Qualifizierung des Bohrunternehmens (z.B. DVGW Arbeitsblatt W 120)
  • Angabe über die Abdichtung des Bohrloches bei grundwasserstockwerkstrennenden Schichten entsprechend DIN 4021 und DGW
  • Merkblatt W 121 (ist mit den Bohrprofilen bzw. tatsächlichen Schichtenverzeichnissen nachzureichen)
  • Angaben über die Beschaffenheit der Füllsuspension (Zusammensetzung, Datenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Aufbereitung, Verwertung, Entsorgung
© rhein-sieg-kreis / w 66.2 – 1028 – 01.09

6.

Sonde

  • Anzahl der Sonden je Bohrung
  • Länge der Sonden im m
  • Hersteller und Sondentyp
  • Gesamtfüllmenge

7.

Wärmeträgermedium / Kältemittel

  • Bezeichnung / Hersteller
  • Wärmeträger
  • Wassergefährdungsklasse
  • Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2002/58/EG

8.

Wärmeträgermedium / Kältemittel

  • Hersteller
  • Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW = 1kJ/s)
  • Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen der Wärmepumpe (z.B. Druckwächter mit Schnellabschaltung)
  • zusätzliche Sicherheitsanzeige (optisch / akustisch)
  • Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem. VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)
  • Störfälle und besondere Vorkommnisse sind der Genehmigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen

9.

Außerbetriebnahme

  • Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt W 135, VDI Richtlinie 4640)

Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. 

Weiterhin verpflichte ich mich, die Bohrung und eine evtl. erforderliche Abdichtung entsprechend DIN 4640, DVGW-Merkblatt W 121 und VDI Richtlinie 4640 herzustellen.

Der Antrag ist vom Antragsteller und dem Bohrunternehmer zu unterschreiben.

Unterschrift des Bohrunternehmens Unterschrift Bauherr(in)

Anlage 3

Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren

Bitte folgende Unterlagen dem Antrag in mindestens 3-facher Ausfertigung - auf eine Blattgröße von DIN A 4 gefaltet und geheftet - unter Beachtung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 30.01.75 (GV. NRW. S. 173) beifügen:

1.

Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

2.

Amtliche Flurkarte/Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1 : 1000

3.

Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 250
mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage mit der Darstellung: Lage des Gebäudes und Lage der Kollektoren

4.

Beschreibung der Anlagen und des Betriebes

  • Angabe der Gesamtlänge der Erdwärmekollektoren
  • Angaben zur Flächengröße mit Bezug auf die erforderliche Wärmeleistung
  • Angaben zur maximalen Einbautiefe
  • Angaben über Gesamtfüllmenge
  • Angaben über Prüfdruck

5.

Wärmeträgermedium / Kältemittel

  • Bezeichnung / Hersteller
  • Wärmeträger
  • Wassergefährdungsklasse
  • Sicherheitsdatenblatt gem. EG-Richtlinie 2001/58/EG

6.

Wärmepumpe

  • Hersteller
  • Typenbezeichnung mit Nennleistung in kJ/s (1kW = 1kJ/s)
  • Angabe über zusätzliche Sicherheitsanzeige (optisch / akustisch)
  • Bescheinigung über die Inbetriebnahme gem. VDI Richtlinie 4640 (ist nachzureichen)

7.

Außerbetriebnahme

  • Angaben über die Stilllegung der Anlage (DVGW-Arbeitsblatt W 135, VDI Richtlinie 4640)

Hiermit verpflichte ich mich, die Anlage entsprechend den beigefügten Planunterlagen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben.

Unterschrift 
des Heizungsbauers
der Bauherrin / des Bauherrn

Checkliste: Planung einer Umweltwärme-heizung

Die Umweltwärme-Heizung erschließt mit Wärmepumpen und Kollektoren (Erdreich, Grundwasser oder Umgebungsluft) gespeicherte Energie und gibt diese an den Heizkreislauf und/oder Warmwasserkreislauf ab.Umweltwärme-Systeme stellen unabhängige Heizungssysteme dar. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für die Planung & Errichtung einer solchen Anlage aufgeführt. Weitere Informationen speziell für den Bereich Erdwärme finden Sie auch in unserem Planungs- und Kalkulationsleitfaden Erdwärmeheizungen hier.

1. Übersicht über die Nutzungsprinzipien

Alle Umweltwärme-Heizungen sind in ihrer Funktion gleich, nur die Energiequellen unterscheiden sich. So kann mit Hilfe von Kollektoren und Wärmepumpen die im Erdreich, Grundwasser oder der Umgebungsluft enthaltene Wärmeenergie genutzt werden.

a) Wärmequelle Erdreich

Die Energiegewinnung aus dem Erdreich ist die häufigste Art der Umweltwärmenutzung. Die Förderung der Erdwärme erfolgt über Erdwärmesonden oder oberflächennahe Erdwärmekollektoren. Die senkrecht in unterschiedliche Tiefen in den Boden eingelassenen Erdwärmesonden haben i.d.R. eine Länge zwischen 40 und 100 Meter (Bild links). Oberflächennahe Erdwärmekollektoren werden unterhalb der Frostgrenze in ca. 1,0 bis 1,4 m Tiefe verlegt (Bild rechts). Spiralförmige Energiekörbe sind eine weitere Alternative, Erdwärme zu nutzen. Sie werden in Vertikalbohrung oder in Gräben in etwa 2 bis 4 Meter Tiefe in den Boden eingebracht. Der Abstand zwischen den Körben beträgt ca. 4 Meter. Die Dimensionierung von Erdwärmesonden, -kollektoren oder Energiekörben hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes und den Speichereigenschaften des Erdreichs ab und ist vom Fachmann zu ermitteln.

b) Wärmequelle Grundwasser

Neben der im Erdreich gespeicherten Wärme kann auch das Grundwasser mit Wärmepumpen genutzt werden. Die Temperatur von Grundwasser beträgt selbst an kältesten Tagen zwischen 7 und 12 °C. Über einen Förderbrunnen wird das Grundwasser entnommen Die Wasserqualität spielt eine wichtige Rolle, um den energetischen Erfordernissen zu genügen. Zwischen Förder- und Schluckbrunnen sollte ein Abstand von etwa 10 bis 15 Metern eingehalten werden.

2. Flächenbedarf von Umweltwärme-Heizungen

Je nach Wärmequelle und Art nehmen die Kollektoren wie oben beschrieben eine unterschiedlich große Fläche ein. Die Wärmepumpenanlage einer Umweltwärme-Heizung erfordert hingegen keinen besonders vorbereiteten Aufstellraum und verbraucht nicht mehr Fläche als eine Gasbrennwerttherme. Die Anlage kann in einem normalen Kellerraum, in einem Hauswirtschaftsraum oder auch in einer Garage installiert werden.

3. Funktionsprinzip einer Umweltwärme-Heizung

Ein Umweltwärme-Heizungssystem besteht aus den oben genannten Kollektoren und einer Wärmepumpe. In diesem geschlossenen Kreislaufsystem sorgt die Pumpe dafür, dass der flüssige Wärmeträger (der auch im Winter nicht einfriert) die Wärmeenergie von den Kollektoren zum Speicher bzw. direkt zur Heizung transportiert. Die von der Wärmepumpe aufgenommene Erd- bzw. Umgebungswärme hat ein vergleichsweise niedriges Temperaturniveau. Innerhalb der Wärmepumpe wird diese Wärme unter Hinzufügung der Antriebsenergie Strom auf eine höheres, für Heizzwecke nutzbares Temperaturniveau transferiert. Ein Wärmetauscher sorgt dafür, dass diese Energie vom Wärmeträger auf das Wasser der Heizung oder des Speichers übertragen wird.

4. Investitionen: Wartungskosten

Bei Umweltwärme-Heizungen kommen keine Brennstoffe zum Einsatz und unterliegen daher keinen Preisschwankungen wie bei Öl- oder Gasheizungen. Alle 2-3 Jahre sollte die Anlage jedoch von einem Fachbetrieb geprüft werden. Die Wartungskosten betragen durschnittlich ca. 50 Euro pro Jahr.

5. Förderung und Finanzierung von Umweltwärme-Heizungen

Die Einrichtung von Umweltwärme-Heizungen wird durch Maßnahmen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die KfW bietet im Rahmen verschiedener Programme zinsverbilligte Darlehen an:

  • KfW-Umweltprogramm (Gewerbe, öffentliche Hand)
  • KfW-ERP-Umwelt- und Energieeinsparprogramm (Gewerbe, öffentliche Hand)
  • KfW-C02-Gebäudesanierungsprogramm (Wohngebäude vor 1979)
  • KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" (Wohngebäude)
  • KfW-Programm "Ökologisch Bauen" (Neubauten/ Wohngebäude)

Verschiedene Bundesländer, wie z.B. NRW ("REN-Programm") und Baden-Württemberg ("Erdwärmesonden-Programm"), fördern Umweltwärme-Heizungen im Rahmen ihrer Breitenförderung.

6. Genehmigung

Bei Planung und Installation von Wärmepumpen sind in Deutschland die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die wasserrechtlichen Regelungen bzw. die Wassergesetze der Länder zu beachten. Die Erschließung der Wärmequelle Erdreich und Grundwasser ist anzeigepflichtig bzw. bedarf einer Genehmigung. Weitere Informationen zu den Installationsvoraussetungen geben die einzelnen Fachinstallationsbetriebe.

7. Vorteile einer Umweltwärme-Heizung

Wenn der für den Betrieb einer Wärmepumpe benötigte Strom regenerativ erzeugter wird, treten beim Betrieb keine Schadstoff- und CO2-Emissionen auf. Bei Strom aus fossilen Energieträgern ist die Arbeitszahl der Wärmepumpe entscheidend. Erfahrungen aus dem praktischen Betrieb zeigen, dass Wärmepumpensysteme die Energiekosten für die Raumheizung und Warmwasserbereitung um ca. 50-60% gegenüber einer konventionellen Heizung senken können.

Die Funktionsweise einer Wärmepumpe ist vergleichbar mit einem Kühlschrank mit umgekehrten Energiestrom. Beim Kühlschrank wird die bei diesem Prinzip anfallende Kälte genutzt, während eine Wärmepumpe die Wärme an das Heizungssystem abgibt. Durch internes Umschalten können moderene Wärmepumpensystemen im Sommer ohne weiteren Installationsaufwand auch zur Raumlühlung genutzt werden. Die Wärme wird dann über die Kollektoren oder Sonden an das Umgebungsmedium (Erdreich, Wasser, Luft) abgeführt.

8. Internationales Gütesiegel für Wärmepumpen

Für die Qualitätsprüfung von Wärmepumpen wurde 1997 eine internationale Arbeitsgemeinschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegründet (D-A-CH). Diese Arbeitsgemeinschaft hat Qualitätsrichtlinien für Wärmepumpen festgelegt, die größtmögliche Leistung, Betriebssicherheit und Umweltfreundlichkeit sicherstellen sollen.

Das vom D-A-CH vergebene internationale Gütesiegel bezieht sich auf serienmäßig hergestellte elektrische Wärmepumpen und ihre technischen Eigenschaften, Vertriebs-, Verkaufs- und Planungsunterlagen sowie die Serviceorganisation. Die Qualitätsstandards werden mit Prüfungen der Geräte gewährleistet, die in Deutschland vom TÜV gemäß der Euronorm EN 255 durchgeführt werden. Diese Norm definiert standardisierte Prüfbedingungen für verschiedene Wärmepumpen-Arten und gibt die nötigen Messverfahren vor. Der in diesen Messverfahren herangezogene COP-Wert (Coefficient of Performance) ist ein Gütekriterium der Wärmepumpe. Je höher dieser Wert ist, desto effektiver arbeitet die Wärmepumpe. Der minimale gemessene COP-Wert für die Auszeichnung mit dem internationalen Wärmepumpen-Gütesiegel ist abhängig von der Bauart der Pumpe und liegt zwischen 3,0 und 4,5.